Aktuelles

Videoüberwachung Kleingartenparzelle

Videoüberwachung Kleingartenparzelle

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,

aufgrund von Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren das Interesse einiger Pächter/*innen, ihre Kleingartenparzelle mit einer Videoüberwachung bzw. Sicherheitstechnik auszustatten.

Sicherlich nicht immer eine schlechte Idee, denn Videotechnik bzw. Lichttechnik kann durchaus eine abschreckende Wirkung auf Täter haben. Zudem können die Aufzeichnungen ggf. einen Täter auch im Nachhinein überführen.

Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass es einige gesetzliche Auflagen zu beachten gibt:

Darf ich an meiner Gartenlaube eine Überwachungskamera anbringen?

Ja, die eigene Gartenlaube und die eigene Parzelle zu überwachen, ist erlaubt.

Bestimmte Voraussetzungen für die Videoüberwachung:

Es dürfen ausschließlich die eigene Gartenlaube und die eigene Parzelle überwacht werden. Weder die Parzelle des Nachbarn noch die Zugangswege innerhalb oder außerhalb der Kleingartenanlage dürfen im Sichtfeld der Kamera liegen.

Die Nachbarparzelle und der Zugangsweg dürfen auch nicht nur ausschnittsweise oder im Hintergrund zu sehen sein. Eine solche Beobachtung bzw. Videoaufzeichnung außerhalb der eigenen Parzelle verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Menschen. Ein Recht, das im Grundgesetz geschützt ist und damit ein Verstoß darstellt und keinesfalls als Lappalie zu verstehen ist.

Verbreiten von Aufnahmen nach einem Vorfall:

Dies würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters eingreifen und dem Täter die Möglichkeit einräumen, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Verbreiter geltend zu machen.

Das aufgezeichnete Videomaterial darf nur an die zuständige Ermittlungsbehörde ausgehändigt werden.

Muss ein entsprechender Hinweis der Beobachtung angebracht werden?

Ja, siehe §4 BDSG: „Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.“

Aufnahmen löschen:

Aufnahmen von Familienangehörigen, Freunden oder berechtigten Personen fallen ebenfalls unter das Persönlichkeitsrecht und sind somit umgehend zu löschen. Lediglich Aufnahmen, die zur Aufklärung einer Straftat benötigt werden, dürfen gesichert werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Angaben dienen als Hinweis und sind ohne Gewähr.

Balkonkraftwerke – offizielle Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

Balkonkraftwerke – offizielle Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

wir möchten nochmals auf die Reglung bezüglich der Balkonkraftwerke hinweisen.

Hier ein Auszug aus der offiziellen Stellungnahme der Stadt Karlsruhe:

[…] Eine PV-Anlage (Balkonkraftwerke) auf dem Laubendach ist erlaubt. Die Größe des Laubendaches darf nicht überschritten werden.

Ein entsprechender Bauantrag ist im Vorfeld über den Zwischenpächter beim BVKA einzureichen.

Der Strom wird ausschließlich zur Selbstversorgung genutzt. Eine Einspeisung in das öffentliche Netz (innerhalb der Kleingartenanlage) ist nicht gestattet und technisch nicht möglich.

PV-Module (und Solarthermie) als vertikale Konstruktionen an vorhandenen Bauwerken auf der Parzelle (Laube, Pergola, etc.) oder montiert auf separaten zusätzlichen Bauwerken/Gerüsten ist nicht gestattet.

Arbeitsdienste 2023

Arbeitsdienste 2023

können jeweils von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr an folgenden Samstagen abgeleistet werden:

08.04.2023

06.05.2023

10.06.2023

08.07.2023

03.08.2023

02.09.2023

07.10.2023

Die Gemeinschaftsarbeit findet nur an regenfreien Samstagen statt.

Nach Absprache mit dem 1. Vorstand kann die Gemeinschaftsarbeit auch individuell vereinbart und geleistet werden.

Neujahrsempfang

Neujahrsempfang

Wann: am Freitag, den 06.01.2023

Wo: beim Vereinsheim

Beginn: 14:00 Uhr

Ende: ???

Hierzu sind alle Mitglieder/-innen recht herzlich eingeladen.

Für Speisen und Getränke ist gesorgt (Bratwürste, Glühwein, ect.)

Grüße, die Vorstandschaft

Arbeitsdienste 2022

Arbeitsdienste 2022

können jeweils von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr an folgenden Samstagen abgeleistet werden

09.04.2022

07.05.2022

11.06.2022

09.07.2022

06.08.2022

03.09.2022

Die Gemeinschaftsarbeit findet nur an regenfreien Samstagen statt.

Nach Absprache mit dem 1. Vorstand kanndie Gemeinschaftsarbeit individuell vereinbart und geleistet werden.

Arbeitsdienste 2020

Arbeitsdienste 2020

Die Arbeitsdienste 2020 können jeweils von 9.00 – 12.30 Uhr an folgenden Samstagen abgeleistet werden:

04.04.2020 (entfällt)

09.05.2020

06.06.2020

04.07.2020

01.08.2020

05.09.2020

Die Gemeinschaftsarbeit findet nur an regenfreien Tagen statt. Nach Absprache mit dem 1. Vorstand kann die Gemeinschaftsarbeit auch individuell vereinbart und geleistet werden. Pro Arbeitsdienst können maximal sechs Personen eingesetzt werden.

Vorstandschaft KGV Litzelau e.V.

Weihnachtsfeier am 01.12.2019

Weihnachtsfeier am 01.12.2019

Zu unserer Weihnachtsfeier 2019 möchte der Vorstand alle Pächterinnen und Pächter ganz herzlich zu einer kleinen Feier in den Saal der „Hasenranch“ einladen.

Die Feier findet statt am Sonntag, 01.12.2019 um 15:00 Uhr.

Anmeldung bitte bis 22.11.2019.

Großer Grünschnitt-Container im Oktober 2019

Großer Grünschnitt-Container im Oktober 2019

Ab Freitag dem 11.10.2019 gegen 9.00 Uhr steht das Wochenende über wieder ein großer Grünschnitt Container zur Befüllung bereit.
Der Container wird am 14.10.2019 früh morgens abgeholt.

Ab Freitag dem 18.10.2019 kommt der Container erneut und bleibt über das Wochenende.