Balkonkraftwerke – offizielle Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

Balkonkraftwerke – offizielle Stellungnahme der Stadt Karlsruhe

wir möchten nochmals auf die Reglung bezüglich der Balkonkraftwerke hinweisen.

Hier ein Auszug aus der offiziellen Stellungnahme der Stadt Karlsruhe:

[…] Eine PV-Anlage (Balkonkraftwerke) auf dem Laubendach ist erlaubt. Die Größe des Laubendaches darf nicht überschritten werden.

Ein entsprechender Bauantrag ist im Vorfeld über den Zwischenpächter beim BVKA einzureichen.

Der Strom wird ausschließlich zur Selbstversorgung genutzt. Eine Einspeisung in das öffentliche Netz (innerhalb der Kleingartenanlage) ist nicht gestattet und technisch nicht möglich.

PV-Module (und Solarthermie) als vertikale Konstruktionen an vorhandenen Bauwerken auf der Parzelle (Laube, Pergola, etc.) oder montiert auf separaten zusätzlichen Bauwerken/Gerüsten ist nicht gestattet.


Die Kommentare sind geschlossen.